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Update Kassen-Nachschauen



Kassen-Nachschauen ab 01.01.2018

Neben einer technischen Sicherheitseinrichtung regelt das Gesetz Kassen-Nachschauen. Diese werden in der Abgabenordung (AO) in § 146b geregelt. 
Definition: „Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung, während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. […]“ Im Gegensatz zu einer Betriebsprüfung, die angekündigt werden muss und die Vergangenheit prüft, kontrolliert die Kassen-Nachschau die korrekte Kassenführung zum Zeitpunkt der Prüfung.

 


Ab dem 01.01.2018 wird der Fiskus noch flexibler, denn ab diesem Tag dürfen die Beamten unangekündigt und auch außerhalb einer Betriebsprüfung eine Kassen-Nachschau vornehmen. Diese ist ein eigenständiges Verfahren der Finanzverwaltung, um schnell zu klären, ob alle Kassendaten ordnungsgemäß erfasst werden. Daneben bleiben die bereits bestehenden Gesetze in Kraft.


Was ist eine Kassen-Nachschau?

Die Prüfer suchen dabei nach auffälligen Sachverhalten in der Kassendokumentation. Werden sie fündig, drohen Steuer-Hinzuschätzungen, die erheblich sein können.  Kassen-Nachschauen werden in der Abgabenordung (AO) in § 146b geregelt. Definition: „Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung, während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können. […]“ Im Gegensatz zu einer Betriebsprüfung, die angekündigt werden muss und die Vergangenheit prüft, kontrolliert die Kassen-Nachschau die korrekte Kassenführung zum Zeitpunkt der Prüfung.


Wie ist der Ablauf einer Kassen-Nachschau?

Bisher gibt es keine konkreten Vorgaben für die Durchführung einer Kassen-Nachschau der Finanzverwaltung. Daher sind die detaillierten Abläufe aktuell unklar. Von folgenden Parametern kann jedoch mit ziemlicher Sicherheit ausgegangen werden:

  • Die Kassen-Nachschau erfolgt unangekündigt.
  • Sie ist keine Betriebsprüfung (korrekter Begriff: Außenprüfung), bezieht sich also nicht auf die Vergangenheit, sondern auf die aktuelle Kassenführung.
  • Erfahrungsgemäß geraten schwerpunktmäßig Branchen und Betriebe in den Fokus der Finanzverwaltung, in denen Kassenmanipulationen vermutet werden.
  • Um beispielsweise fehlende Buchungen zu belegen, ist mit verdeckten Beobachtungen und Testkäufen durch Steuerbeamte zu rechnen, die sich dabei nicht ausweisen müssen. Erst für die Durchführung der Kassen-Nachschau muss ein Dienstausweis vorlegt werden.
  • Im Rahmen einer Kassen-Nachschau müssen Sie voraussichtlich Kassenbuch, Kassenberichte und die Verfahrensdokumentation bereitstellen sowie Fragen zur allgemeinen Kassenführung beantworten.
  • Den Finanzbeamten muss der Zugriff auf die Einzelaufzeichnungen ermöglicht werden, damit diese B. die Aufzeichnung ihrer Testkäufe überprüfen können. Der Zugriff wird sich vermutlich auf die Daten des aktuellen Tages und evtl. auf die der zurückliegenden Tage beschränken.
  • Ein Kassensturz ist möglich, um den Soll-Bestand gemäß Kassenbericht mit dem ausgezählten Ist-Bestand vergleichen zu können. Bei einem Kassensturz werden sämtliche Bargeldbestände in einem Betrieb bzw. in einer Filiale ermittelt. Um jederzeit einen Kassensturz durchführen zu können, ist es erforderlich, alle Veränderungen (Wechselgeld-Einlagen, Trinkgelder, Abschöpfungen, etc.) zu erfassen.

Wenn erhebliche Mängel festgestellt werden, kann direkt zu einer Betriebsprüfung übergegangen werden!

 


Was bedeuten die Änderungen zum 01.01.2018?

  • Stellen Sie mit einem geeigneten Kassensystem sicher, dass Sie sämtliche genannten Unterlagen und Einzelaufzeichnungen jederzeit kurzfristig den Finanzbehörden zur Verfügung stellen können. Eine mehrtätige Verzögerung (z.B. weil nur der Fachhändler die Daten bereitstellen kann) wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht akzeptiert werden. Bei Vectron-Kassen können die erforderlichen Daten aus dem Fiskaljournal bereitgestellt werden.
  • Stellen Sie die jederzeitige Kassensturzfähigkeit sicher. Wenn nicht alle Bestandsveränderungen in der Kasse erfasst werden (inkl. Wechselgeld-Einlage, Trinkgeldern etc.), werden daraus resultierende Differenzen im Falle einer Kassen-Nachschau erklärt werden müssen. Erfahrungswerte liegen dazu bisher nicht vor.

Quelle: Vectron-systems.de


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